AGB

Nachfolgend wird “MeerMate GbR” als “MM” bezeichnet. Der Begriff Auftraggeber bezieht sich auf

den Kunden und/oder Vertragspartner.

Nachfolgend beinhaltet der Begriff “Leistung” alle Arten von Waren-, Dienstleistungen oder

sonstigen Leistungen durch MM. Insbesondere Erstellung von Textilien, Designs wie

Fashiondesigns, Textildrucke, Entwurf- und Konzeptionierung von Kleidungsstücken und

Veredelung, Corporate Wear, Slogans, Grafiken, Merchandise, Werbematerial jeglicher Art,

Reinzeichungen, Scribbles, Bild- und Dateimaterial in digitaler, gedruckter, gezeichneter und

gesehener Form.

1. Geltungsbereich | Vertragsabschluss

1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es

sei denn, der Auftraggeber widerspricht schriftlich. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen

und gesondert gegenüber MM anzuzeigen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die

ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt.

2. Die Einbeziehung der AGB erfolgt spätestens mit Unterschrift des Angebots/Auftragsbestätigung

oder dem Schweigen des Auftraggebers auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben durch MM.

3. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Preise

1. Die im Angebot von MM genannten Preise sind für MM bindend, gelten jedoch unter dem

Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben,

längstens jedoch 14 Tage ab dem Angebotsdatum beim Auftraggeber. Die Kosten für die einzelnen

Lieferungen werden dem Auftraggeber vor der Bestellung aufgelistet. Bei Aufträgen mit Lieferung

an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber und schuldet die Gegenleistung, soweit keine

anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

2. a) Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so werden die Preise der Angebote als Endpreise

inklusive der separat ausgewiesenen Umsatzsteuer und/oder weiteren Preisbestandteile (wie z.b.

Verpackung) kalkuliert und angegeben. Falls zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen, so wird

auch deren Höhe angegeben. Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen

nicht möglich ist, werden die näheren Einzelheiten der Berechnung im Angebot angegeben,

aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann.

2.b) Ist der Auftraggeber ein vorsteuerabzugsberechtigter Gewerbetreibender oder Kaufmann,

enthalten die von MM in den Angeboten angegebenen Preise keine Umsatzsteuer. Sie schließen

Anfahrtskosten, Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein,

außer dies ist schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten.

3. Das Angebot der Leistung von MM beinhaltet neben dem Erstentwurf einen zusätzlichen

Korrekturentwurf. Alle weiteren und nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des

Auftraggebers bedürfen einer neuen Absprache. Falls für die Änderungen kein Preis schriftlich

vereinbart wird, so gilt derjenige Netto-Preis als vereinbart, der verhältnismäßig nach zeitlichem

Aufwand für die Änderungen in Relation zum zuvor vereinbarten Gesamt-Netto-Preis steht.

Bsp 01: Ursprünglich avisierter Gesamtumfang des Projekts: 40 Stunden; Preis netto 4.400,oo €;

Aufwand für nachträgliche Änderungen: 10 Stunden = Aufpreis netto 1.100,00 €.

Bsp 02: Ursprünglich avisierter Gesamtumfang des Projekts: 15 Stück; Stück-Preis netto 500,oo €;

Aufwand für zusätzliche/nachträgliche Stückzahlen: 5 weitere Stück = Aufpreis netto 2.500,00 €

Durch die Änderungen/Auftraggeber bedingte, notwendige Mehrkosten und Auslagen, die

erkennbar nicht in der Kalkulation des Nettopreises enthalten waren, werden dem Auftraggeber

zusätzlich in Rechnung gestellt.

4. Materialkosten, wie Versandverpackungen, Farbkopien, Computerausdrucke, Datenfernversand

oder Datenabspeicherung auf Dateiträger wie CDs etc., die vom Auftraggeber veranlasst sind,

werden zusätzlich berechnet und aber de Auftraggeber vor der Bestellung des Angebots

aufgelistet.

5. Lizenzen aller Art, Schriftenlizenzen, Bildrechte oder Rechte Dritter die für den Auftrag benötigt

werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet und dem Auftraggeber vor der Bestellung

des Angebots aufgelistet. Preise und Lizenzen von Drittanbietern, externen Anbietern und externen

Abo-Modellen können sich ändern.

3. Zahlung & Rechnung

1. Die Zahlung hat nach Lieferung oder/und nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu

erfolgen. Maßgeblich ist der Geldeingang auf dem durch MM angegebenen Bankkonto.

2. 50% des Gesamtbetrags wird dem Auftraggeber bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt, der

Restbetrag vor Übergabe der Produkte/Leistungen an den Auftraggeber.

3. Ist die fristgerechte Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss

eingetretenen oder MM bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des

Auftraggebers gefährdet, so kann MM Vorauszahlungen verlangen, noch nicht fertig gestellte

Leistungen einstellen oder ausgelieferte Ware zurückbehalten, die allgemeine Weiterarbeit

einstellen oder vom Vertrag zurücktreten. Diese Rechte stehen MM auch zu, wenn der

Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen und Lieferungen MM gegenüber in Verzug

befindet. Weitere gesetzliche Rücktritts- oder Zurückbehaltungs- rechte bleiben davon unberührt.

4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiteren

Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. Der Auftraggeber stimmt mit Unterschrift des Angebots oder bei Vertragsabschluss/Kauf der

Zustellung von elektronischen/digitalen Rechnungen zu. Diese werden dem Auftraggeber per Email

zugesendet.

4. Lieferung und Fertigstellung von Leistungen/Ware

1. Hat sich MM zum Versand verpflichtet, so nimmt es diesen an oder für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sobald die Sendung

an die den Transport durchführende Person/Versanddienstleister übergeben worden ist, übernimmt

MM keine Haftung mehr.

2. Liefertermine und Fertigstellungen von Leistungen/Ware sind nur gültig, wenn sie MM

ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die

Bestätigung über den Liefertermin oder die Fertigstellungen von Leistungen der Schriftform.

3. Gerät MM in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Es gelten

die gesetzlichen Regelungen.

4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von MM als auch in dem eines Zulieferers, oder sonstigen

Mitarbeiter, bei Krankheit, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer

Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den

Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.

5. MM steht an vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und

sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB sowie ein vertragliches

Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur

vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

5. Eigentumsvorbehalt

1. Die von MM gelieferte Dienstleistung/Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von

MM. Leistungen oder übertragene Nutzungsrechte können von MM bis zur vollständigen Bezahlung

zurückbehalten bzw. entzogen werden.

6. Beanstandung, Gewährleistungen

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistungen oder Waren sowie der

zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr für

etwaige Fehler geht mit der Freigabe von Musterstücken, dem Datencheck oder der Druckfreigabe

durch MM auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich

an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.

Das gleiche gilt entsprechend für den Gefahrübergang bzgl.aller sonstigen Freigabeerklärungen

des Auftraggebers.

2. Die Waren und Leistungen durch MM sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Fehler zu prüfen.

Beanstandungen sind nur innerhalb 5 Werktagen nach Empfang der gelieferten Ware oder

Leistungen zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden

sind, müssen nach ihrer Entdeckung unverzüglich MM angezeigt werden und inner- halb der

gesetzlichen Fristen geltend gemacht werden.

3. Bei berechtigten Beanstandungen ist MM nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche

zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es

sei denn, eine vom Auftraggeber zugesicherte Eigenschaft fehlt oder MM oder seinem

Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall

einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter,

endgültig verweigerter oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung gelten die

gesetzlichen Regelungen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur

Beanstandung der gesamten Leistung oder Ware.

4. Bei farbigen Reproduktionen/Waren in allen Herstellungsverfahren können geringfügige farbliche

Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen

Andrucken und Auflagedruck.

5. Für grobe Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials oder Fehler in der

Maßnahme der Leistung haftet MM nur bis zur Höhe der eigenen Haftungsansprüche gegen den

jeweiligen Zulieferanten.

6. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm

eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens MM.

7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können von

Gewerbetreibenden und Kaufleuten nicht beanstandet werden. Soweit der Preis gegenüber

Gewerbetreibenden und Kaufleuten nach Menge berechnet wurde, wird die tatsächlich gelieferte

Menge in Rechnung gestellt.

6.8 Veredelung kundeneigener Textilien

1. Veredelt MeerMate Textilien oder sonstige Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt

werden (z. B. Textilien, Arbeitskleidung, Taschen, Caps oder sonstige Werbeartikel), erfolgt die

Veredelung auf Risiko des Auftraggebers.

2. MeerMate übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Auftraggeber bereitgestellten Waren für

die gewünschte Veredelung geeignet sind. Insbesondere kann MeerMate vor Beginn der Arbeiten

nicht erkennen oder prüfen, ob Textilien mit Appreturen, Imprägnierungen, Beschichtungen,

chemischen Ausrüstungen oder sonstigen Vorbehandlungen versehen wurden, welche die

Veredelung oder deren Haltbarkeit beeinflussen oder beeinträchtigen können.

3. Soweit gesetzlich zulässig, haftet MeerMate nicht für Mängel oder Schäden, die auf die

Materialbeschaffenheit, Verarbeitung, das Alter, die Qualität, Vorbehandlungen oder sonstige

Eigenschaften der vom Auftraggeber bereitgestellten Textilien zurückzuführen sind.

4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei jeder Form der Textilveredelung – insbesondere beim

Besticken, Bedrucken, Sublimationsdruck, Beflocken, DTF-Druck, Transferdruck, Lasern oder

sonstigen Veredelungsverfahren – trotz größtmöglicher Sorgfalt materialbedingte Schäden nicht

vollständig ausgeschlossen werden können.

5. Soweit gesetzlich zulässig, haftet MeerMate nicht für Schäden an kundeneigenen Textilien, die

im Rahmen eines fachgerecht durchgeführten und technisch üblichen Veredelungsprozesses

entstehen und trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht vermeidbar waren. Hiervon unberührt bleibt die

Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingenden Haftungsfällen.

6. Produktionsbedingt kann es trotz größtmöglicher Sorgfalt zu einem technisch unvermeidbaren

und branchenüblichen Ausschuss kommen. Ein Ausschuss von bis zu 2 % der angelieferten Ware,

mindestens jedoch einem Einzelstück, gilt als branchenüblich und stellt keinen Mangel der Leistung dar.

7. Der Auftraggeber trägt das Risiko, dass sich einzelne Textilien aufgrund ihrer

Materialzusammensetzung, Verarbeitung oder Vorbehandlung nicht oder nur eingeschränkt für die gewünschte Veredelung eignen.

8. Geringfügige, technisch oder produktionsbedingt unvermeidbare Abweichungen hinsichtlich

Positionierung, Farbwirkung, Stickbild, Druckbild, Haptik oder Größe der Veredelung stellen keinen Mangel dar.

9. MeerMate empfiehlt bei hochwertigen oder schwer ersetzbaren Textilien eine Musterveredelung.

10. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, bei der Anlieferung eigener Textilien eine

angemessene Anzahl an Ersatztextilien bereitzustellen. MeerMate ist nicht verpflichtet, beschädigte

oder ausgeschiedene kundeneigene Textilien auf eigene Kosten zu ersetzen oder Ersatzware zu

beschaffen.

11. Vom Auftraggeber bereitgestellte Textilien müssen sauber, trocken und frei von

Verschmutzungen oder chemischen Rückständen sein.

7. Internet | Webbasierte Leistungen

1. „MeerMate Business“ ist eine webbasierte Leistung von MM, um Produkte für Auftraggeber

webshopbasiert zu verkaufen. Diese ist je nach aktuellen Angeben auf der Webseite

kostenpflichtig, um dem aktuellen Sicherheitsstandart im Internet gerecht zu sein und um die

angegebenen Leistungen gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen.

2. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsenzen/webbasierte

Leistungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine

einmalige Einrichtung zusätzlich, nach dem Stundenlohn von 110,00 € erhoben werden.

3. Für die Wiedereinstellung von Präsentationen/webbasierten Leistungen im Internet nach

vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für

eine einmalige Einrichtung nach dem Stundenlohn von 110,00 € dem Auftraggeber in Rechnung

gestellt.

4. Von Vertragspartnern/Zulieferern gelieferte Texte, Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im

Internet dürfen keine Waren- zeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden

durch die gelieferten Daten haftet der Vertragspartner /Zulieferer.

5. Von MM gelieferte Leistungen, Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte

Leistungen sind urheber- rechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber für die Vertragsdauer

zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigen oder Veränderung nach Kündigung ist

nur mit schriftlicher Genehmigung durch MM gestattet.

6. Der Vertrag kann jederzeit schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist erst nach schriftlicher

Bestätigung gültig.

7. Von MM erstellte webbasierte Leistungen werden für die folgenden Browser optimiert: Google

Chrome, Mozilla Firefox und Safari der jeweilig aktuellsten, offiziellen Version für Apple und

Windows Betriebssysteme. Für die Lauffähigkeit in anderen Browsern, älteren Versionen und

Computern oder mobilen Geräten jeglicher Art kann keine Garantie übernommen werden.

8. Die Inhalte von webbasierten Leistungen der Auftraggeber müssen der Wahrheit entsprechen.

MM übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines

Auftraggebers oder Dritter.

9. MM übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die vom Auftraggeber gegenüber einem

Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, auch wenn die

Kontaktaufnahme über MM oder einer seiner web- oder printbasierenden Medien entstanden ist.

10. Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht

zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönem, pornographischem, bedrohlichem

oder verleumderischem Material oder rechts- widrigen Inhalten verwendet werden. Bei einem

Verstoß entsteht MM ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrags- Verhältnisses aus

wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Auftraggeber den Verstoß selbst zu vertreten

hat. MM wird dieses Kündigungsrecht in der Regel auch unverzüglich ausüben.

11. Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch MM

schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart

werden.

12. Die endgültige Prüfung zur Freigabe eines Apps für den Apple AppStore wird von Apple

vergeben. Dementsprechend kann MM keine endgültigen Erscheinungstermin des Apps für den

Auftraggeber garantieren.

7. Rechte Dritter, Marken- und Patentrechte

1. Die Überprüfung auf entgegenstehende Rechte Dritter obliegt grundsätzlich dem Kunden. Auf

Wunsch des Kunden kümmert sich MM um den Erwerb der Logo-, Marken- und Patentrechte. Dies

muß ausdrücklich, schriftlich und gesondert festgehalten sein. Die Kosten hierfür werden dem

Auftraggeber im einzelnen Fall bereits vor Abgabe des Angebots mitgeteilt und stets im Angebot

und der Rechnung als separater Punkt aufgeführt. Ohne den Erwerb von Marken- und

Patentrechten ist der Auftrag- Geber nicht gegen eventuelle rechtliche Schritte oder Schäden durch

Dritte abgesichert und MM übernimmt für eine Verletzung von Marken- und Patentrechten Dritter

keinerlei Haftung.

2. MM erarbeitet Leistungen aller Art auch ohne den unter 8.1. genannten zusätzlichen Auftrag

nach bestem Wissen und Ge- wissen im Bezug auf bestehende Marken- und Patentrechte Dritter.

MM recherchiert im Vorfeld nach bestem Wissen und Ge- wissen, ob bereits Marken- oder

Patentrechte bestehen, die mit den zu erstellenden Leistungen rechtliche Konflikte ergeben

könnten und passt seine Leistungen in jedem Fall nach bestem Wissen und Gewissen so an, dass

keine für MM erkennbaren Verletzungen von Marken- oder Patentrechten zustande kommen.

3. Der Auftraggeber verpflichtet sich in jedem Fall, etwaige Marken- und Patentrechte und sonstige

Rechte Dritter eigenständig zu prüfen, um Verletzungen der Rechte Dritter vorzubeugen. Jegliche

Informationen des Auftraggebers bezüglich bestehender Marken- und Patente oder sonstiger

Rechte Dritter, die bei Durchführung des Vertrags einen Anspruch gegen MM (insb. auch

Regressanspruch) zur Folge haben können, hat der Auftraggeber MM unverzüglich mitzuteilen.

8. Nutzungsrechte und Nutzungsfaktoren

1. MM richtet sich nach dem AGD-Vergütungstarifvertrag der “AGD-Allianz deutscher Designer”.

Daraus ergeben sich die Faktoren für die Art der Nutzung, das Gebiet, die Dauer und den Umfang.

Der Übertrag der allgemeinen Nutzungsrechte an den Kunden muß im Angebot festgehalten sein.

Ist dieser nicht schriftlich festgehalten, bleiben alle Nutzungsrechte solange bei MM, bis der

Auftraggeber diese entsprechend der unterstehenden Auflistung vergütet.

a) Nutzungsart: Einfach 0,2: Der Auftraggeber ist befugt die Leistung zu nutzen, MM darf auch

weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen. Ausschließlich 1,0: Der Auftraggeber ist allein

nutzungsberechtigt.

b) Nutzungsgebiet: Regional 0,1 / National: 0,3 / Europaweit: 1,0 / Weltweit: 2,5

c) Nutzungsdauer: 1 Jahr: 0,1 / 5 Jahre: 0,3 / 10 Jahre: 0,5 / unbegrenzt: 1,5

d) Nutzungsumfang (richtet sich nach Auflagenhöhe, Größe der Zielgruppe, Anzahl der genutzten

Medien): gering: 0,1 / mittel: 0,3 / groß: 0,7 / umfangreich: 1,0

a)-b) ergeben, addiert einen Gesamtnutzungsfaktor, der mit der Leistungsvergütung netto

multipliziert, den zu zahlenden Gesamtpreis netto ergibt.

Beispiel: Ein Design im Vergütungspreis von 800 € netto wurde entwickelt und ist für folgende

Nutzung vorgesehen: ausschließliche Nutzung (1,0) im nationalen Bereich (0,3) für eine Dauer von

5 Jahren (0,3) im Umfang gering (0,1): Gesamtnutzungsfaktor 1,7 x Logovergütung 800,00 € =

1.360,00 Gesamtpreis netto . Soweit nichts anderes vereinbart ist, liegt der von MM berechnete

Gesamtnutzungsfaktor, laut Empfehlung der “AGD-Allianz deutscher Designer“ zwischen 0,5

(minimale Nutzung) und 6,0 (maximale Nutzung).

9. Haftung

1. MM haftet grundsätzlich nur, soweit es Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges

Handeln verursacht hat.

2. MM übernimmt keinerlei Haftung bezüglich fehlerhafter Handlungen der gelieferten Ware, z.B.

durch fehlerhafte Waschung, Bügeln oder Reinigen.

3. MM haftet für keine Verletzung von Marken- und Patentrechten oder sonstigen Rechten Dritter,

aufgrund der von MM erbrachten Leistungen oder Leistungen von Zulieferern und Mitarbeitern oder

freien Mitarbeitern.

5. Im übrigen gelten für die Haftung von MM bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen:

Schadensersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung,

Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat die Ware

Weiterverarbeitungen zum Gegenstand, so haftet MM nicht für die dadurch verursachte

Beeinträchtigung des weiter zu verarbeiteten Erzeugnisses.

6. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des

Auftragswertes (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material).

7. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und

Verrichtungsgehilfen von MM.

8. Im kaufmännischen Verkehr haftet MM stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob

fahrlässiges Handeln verursacht werden.

9. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen

wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei

Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Haftung und Schadenersatz bei Bereitstellung von digitalen Dienstleistungen

1. MM übernimmt keine Garantie dafür, dass die vom Kunden gebuchten Dienstleistungen oder der

dem Kunden zur Verfügung gestellte Speicherplatz für einen bestimmten Dienst oder eine

bestimmte digitale Verfügbarkeit geeignet oder permanent verfügbar sind.

2. Die von MM übernommene Dienstleistung wird grundsätzlich während der gesamten

Vertragslaufzeit gewährleistet. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund

von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von MM liegen (z.B.

Verschulden eines Dritten, höhere Gewalt) online nicht zu erreichen ist.

3. Die Dienstleistung von MM besteht in der Bereitstellung der vom Kunden gebuchten

Dienstleistungen oder des dem Kunden zur Verfügung gestellten Speicherplatzes. Für Störungen

innerhalb des Internets übernimmt MM keine Haftung. Darüber hinaus übernimmt MM keine

Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch die vom Kunden gebuchten

Dienstleistungen oder den dem Kunden zur Verfügung gestellten Speicherplatz verursacht werden,

ausgenommen grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

11. Urheberrecht

1. Wenn durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt

werden, so hat der Auftrag- Geber MM von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen

Rechtsverletzung freizustellen, wenn MM keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

2. Von MM gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Leistungen sind urheberrechtlich geschützt und

stehen dem Auftraggeber für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung,

Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch MM erlaubt.

12. Angabe von Referenzen zu Werbezwecken

1. MM hat das Recht mit einer Verlinkung auf seine Webseite und seinem Firmennamen, in allen

von MM erstellten Leistungen/Waren und elektronisch erstellten Medien oder Leistungen sichtbar,

auf seine Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er dies

mit MM schriftlich gesondert vereinbart und zusätzlich vergütet hat.

2. MM hat das Recht alle von ihm erstellten Leistungen und Erzeugnisse als Referenzen in Form

von digitalen Medien und Printmedien zur Eigenwerbung zu nutzen. Der Auftraggeber kann die

Zustimmung nur verweigern, wenn er dies mit MM schriftlich gesondert vereinbart hat.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist

oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis

ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz von

MM. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist

ausgeschlossen.

2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der

übrigen Bestimmungen nicht berührt.

14. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so

berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.

2. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue

Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen

enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.

Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der

Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem

Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragschließenden nach dem Sinn

und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.

Gute Auswahl!

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