AGB
Nachfolgend wird “MeerMate GbR” als “MM” bezeichnet. Der Begriff Auftraggeber bezieht sich auf
den Kunden und/oder Vertragspartner.
Nachfolgend beinhaltet der Begriff “Leistung” alle Arten von Waren-, Dienstleistungen oder
sonstigen Leistungen durch MM. Insbesondere Erstellung von Textilien, Designs wie
Fashiondesigns, Textildrucke, Entwurf- und Konzeptionierung von Kleidungsstücken und
Veredelung, Corporate Wear, Slogans, Grafiken, Merchandise, Werbematerial jeglicher Art,
Reinzeichungen, Scribbles, Bild- und Dateimaterial in digitaler, gedruckter, gezeichneter und
gesehener Form.
1. Geltungsbereich | Vertragsabschluss
1. Aufträge werden ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen ausgeführt, es
sei denn, der Auftraggeber widerspricht schriftlich. Der Widerspruch ist als solcher zu kennzeichnen
und gesondert gegenüber MM anzuzeigen. Soweit kein Widerspruch erfolgt, wird die
ausschließliche Geltung der Bedingungen anerkannt.
2. Die Einbeziehung der AGB erfolgt spätestens mit Unterschrift des Angebots/Auftragsbestätigung
oder dem Schweigen des Auftraggebers auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben durch MM.
3. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Preise
1. Die im Angebot von MM genannten Preise sind für MM bindend, gelten jedoch unter dem
Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben,
längstens jedoch 14 Tage ab dem Angebotsdatum beim Auftraggeber. Die Kosten für die einzelnen
Lieferungen werden dem Auftraggeber vor der Bestellung aufgelistet. Bei Aufträgen mit Lieferung
an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber und schuldet die Gegenleistung, soweit keine
anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.
2. a) Ist der Auftraggeber ein Verbraucher, so werden die Preise der Angebote als Endpreise
inklusive der separat ausgewiesenen Umsatzsteuer und/oder weiteren Preisbestandteile (wie z.b.
Verpackung) kalkuliert und angegeben. Falls zusätzlich Liefer- und Versandkosten anfallen, so wird
auch deren Höhe angegeben. Soweit die vorherige Angabe dieser Kosten in bestimmten Fällen
nicht möglich ist, werden die näheren Einzelheiten der Berechnung im Angebot angegeben,
aufgrund derer der Letztverbraucher die Höhe leicht errechnen kann.
2.b) Ist der Auftraggeber ein vorsteuerabzugsberechtigter Gewerbetreibender oder Kaufmann,
enthalten die von MM in den Angeboten angegebenen Preise keine Umsatzsteuer. Sie schließen
Anfahrtskosten, Verpackung, Porto, Fracht, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein,
außer dies ist schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten.
3. Das Angebot der Leistung von MM beinhaltet neben dem Erstentwurf einen zusätzlichen
Korrekturentwurf. Alle weiteren und nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des
Auftraggebers bedürfen einer neuen Absprache. Falls für die Änderungen kein Preis schriftlich
vereinbart wird, so gilt derjenige Netto-Preis als vereinbart, der verhältnismäßig nach zeitlichem
Aufwand für die Änderungen in Relation zum zuvor vereinbarten Gesamt-Netto-Preis steht.
Bsp 01: Ursprünglich avisierter Gesamtumfang des Projekts: 40 Stunden; Preis netto 4.400,oo €;
Aufwand für nachträgliche Änderungen: 10 Stunden = Aufpreis netto 1.100,00 €.
Bsp 02: Ursprünglich avisierter Gesamtumfang des Projekts: 15 Stück; Stück-Preis netto 500,oo €;
Aufwand für zusätzliche/nachträgliche Stückzahlen: 5 weitere Stück = Aufpreis netto 2.500,00 €
Durch die Änderungen/Auftraggeber bedingte, notwendige Mehrkosten und Auslagen, die
erkennbar nicht in der Kalkulation des Nettopreises enthalten waren, werden dem Auftraggeber
zusätzlich in Rechnung gestellt.
4. Materialkosten, wie Versandverpackungen, Farbkopien, Computerausdrucke, Datenfernversand
oder Datenabspeicherung auf Dateiträger wie CDs etc., die vom Auftraggeber veranlasst sind,
werden zusätzlich berechnet und aber de Auftraggeber vor der Bestellung des Angebots
aufgelistet.
5. Lizenzen aller Art, Schriftenlizenzen, Bildrechte oder Rechte Dritter die für den Auftrag benötigt
werden, werden dem Auftraggeber zusätzlich berechnet und dem Auftraggeber vor der Bestellung
des Angebots aufgelistet. Preise und Lizenzen von Drittanbietern, externen Anbietern und externen
Abo-Modellen können sich ändern.
3. Zahlung & Rechnung
1. Die Zahlung hat nach Lieferung oder/und nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu
erfolgen. Maßgeblich ist der Geldeingang auf dem durch MM angegebenen Bankkonto.
2. 50% des Gesamtbetrags wird dem Auftraggeber bei Auftragserteilung in Rechnung gestellt, der
Restbetrag vor Übergabe der Produkte/Leistungen an den Auftraggeber.
3. Ist die fristgerechte Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss
eingetretenen oder MM bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des
Auftraggebers gefährdet, so kann MM Vorauszahlungen verlangen, noch nicht fertig gestellte
Leistungen einstellen oder ausgelieferte Ware zurückbehalten, die allgemeine Weiterarbeit
einstellen oder vom Vertrag zurücktreten. Diese Rechte stehen MM auch zu, wenn der
Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Leistungen und Lieferungen MM gegenüber in Verzug
befindet. Weitere gesetzliche Rücktritts- oder Zurückbehaltungs- rechte bleiben davon unberührt.
4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
5. Der Auftraggeber stimmt mit Unterschrift des Angebots oder bei Vertragsabschluss/Kauf der
Zustellung von elektronischen/digitalen Rechnungen zu. Diese werden dem Auftraggeber per Email
zugesendet.
4. Lieferung und Fertigstellung von Leistungen/Ware
1. Hat sich MM zum Versand verpflichtet, so nimmt es diesen an oder für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sobald die Sendung
an die den Transport durchführende Person/Versanddienstleister übergeben worden ist, übernimmt
MM keine Haftung mehr.
2. Liefertermine und Fertigstellungen von Leistungen/Ware sind nur gültig, wenn sie MM
ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die
Bestätigung über den Liefertermin oder die Fertigstellungen von Leistungen der Schriftform.
3. Gerät MM in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Es gelten
die gesetzlichen Regelungen.
4. Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb von MM als auch in dem eines Zulieferers, oder sonstigen
Mitarbeiter, bei Krankheit, insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer
Gewalt, berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses. Die Grundsätze über den
Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt.
5. MM steht an vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und
sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB sowie ein vertragliches
Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen bis zur
vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
5. Eigentumsvorbehalt
1. Die von MM gelieferte Dienstleistung/Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von
MM. Leistungen oder übertragene Nutzungsrechte können von MM bis zur vollständigen Bezahlung
zurückbehalten bzw. entzogen werden.
6. Beanstandung, Gewährleistungen
1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Leistungen oder Waren sowie der
zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr für
etwaige Fehler geht mit der Freigabe von Musterstücken, dem Datencheck oder der Druckfreigabe
durch MM auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich
an die Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
Das gleiche gilt entsprechend für den Gefahrübergang bzgl.aller sonstigen Freigabeerklärungen
des Auftraggebers.
2. Die Waren und Leistungen durch MM sind vom Auftraggeber unverzüglich auf Fehler zu prüfen.
Beanstandungen sind nur innerhalb 5 Werktagen nach Empfang der gelieferten Ware oder
Leistungen zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden
sind, müssen nach ihrer Entdeckung unverzüglich MM angezeigt werden und inner- halb der
gesetzlichen Fristen geltend gemacht werden.
3. Bei berechtigten Beanstandungen ist MM nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche
zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es
sei denn, eine vom Auftraggeber zugesicherte Eigenschaft fehlt oder MM oder seinem
Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall
einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter,
endgültig verweigerter oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung gelten die
gesetzlichen Regelungen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur
Beanstandung der gesamten Leistung oder Ware.
4. Bei farbigen Reproduktionen/Waren in allen Herstellungsverfahren können geringfügige farbliche
Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen
Andrucken und Auflagedruck.
5. Für grobe Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials oder Fehler in der
Maßnahme der Leistung haftet MM nur bis zur Höhe der eigenen Haftungsansprüche gegen den
jeweiligen Zulieferanten.
6. Zulieferungen (auch Datenträger) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm
eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens MM.
7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können von
Gewerbetreibenden und Kaufleuten nicht beanstandet werden. Soweit der Preis gegenüber
Gewerbetreibenden und Kaufleuten nach Menge berechnet wurde, wird die tatsächlich gelieferte
Menge in Rechnung gestellt.
6.8 Veredelung kundeneigener Textilien
1. Veredelt MeerMate Textilien oder sonstige Materialien, die vom Auftraggeber bereitgestellt
werden (z. B. Textilien, Arbeitskleidung, Taschen, Caps oder sonstige Werbeartikel), erfolgt die
Veredelung auf Risiko des Auftraggebers.
2. MeerMate übernimmt keine Gewähr dafür, dass die vom Auftraggeber bereitgestellten Waren für
die gewünschte Veredelung geeignet sind. Insbesondere kann MeerMate vor Beginn der Arbeiten
nicht erkennen oder prüfen, ob Textilien mit Appreturen, Imprägnierungen, Beschichtungen,
chemischen Ausrüstungen oder sonstigen Vorbehandlungen versehen wurden, welche die
Veredelung oder deren Haltbarkeit beeinflussen oder beeinträchtigen können.
3. Soweit gesetzlich zulässig, haftet MeerMate nicht für Mängel oder Schäden, die auf die
Materialbeschaffenheit, Verarbeitung, das Alter, die Qualität, Vorbehandlungen oder sonstige
Eigenschaften der vom Auftraggeber bereitgestellten Textilien zurückzuführen sind.
4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei jeder Form der Textilveredelung – insbesondere beim
Besticken, Bedrucken, Sublimationsdruck, Beflocken, DTF-Druck, Transferdruck, Lasern oder
sonstigen Veredelungsverfahren – trotz größtmöglicher Sorgfalt materialbedingte Schäden nicht
vollständig ausgeschlossen werden können.
5. Soweit gesetzlich zulässig, haftet MeerMate nicht für Schäden an kundeneigenen Textilien, die
im Rahmen eines fachgerecht durchgeführten und technisch üblichen Veredelungsprozesses
entstehen und trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht vermeidbar waren. Hiervon unberührt bleibt die
Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie in den gesetzlich zwingenden Haftungsfällen.
6. Produktionsbedingt kann es trotz größtmöglicher Sorgfalt zu einem technisch unvermeidbaren
und branchenüblichen Ausschuss kommen. Ein Ausschuss von bis zu 2 % der angelieferten Ware,
mindestens jedoch einem Einzelstück, gilt als branchenüblich und stellt keinen Mangel der Leistung dar.
7. Der Auftraggeber trägt das Risiko, dass sich einzelne Textilien aufgrund ihrer
Materialzusammensetzung, Verarbeitung oder Vorbehandlung nicht oder nur eingeschränkt für die gewünschte Veredelung eignen.
8. Geringfügige, technisch oder produktionsbedingt unvermeidbare Abweichungen hinsichtlich
Positionierung, Farbwirkung, Stickbild, Druckbild, Haptik oder Größe der Veredelung stellen keinen Mangel dar.
9. MeerMate empfiehlt bei hochwertigen oder schwer ersetzbaren Textilien eine Musterveredelung.
10. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, bei der Anlieferung eigener Textilien eine
angemessene Anzahl an Ersatztextilien bereitzustellen. MeerMate ist nicht verpflichtet, beschädigte
oder ausgeschiedene kundeneigene Textilien auf eigene Kosten zu ersetzen oder Ersatzware zu
beschaffen.
11. Vom Auftraggeber bereitgestellte Textilien müssen sauber, trocken und frei von
Verschmutzungen oder chemischen Rückständen sein.
7. Internet | Webbasierte Leistungen
1. „MeerMate Business“ ist eine webbasierte Leistung von MM, um Produkte für Auftraggeber
webshopbasiert zu verkaufen. Diese ist je nach aktuellen Angeben auf der Webseite
kostenpflichtig, um dem aktuellen Sicherheitsstandart im Internet gerecht zu sein und um die
angegebenen Leistungen gegenüber dem Auftraggeber zu erfüllen.
2. Bei Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden Internetpräsenzen/webbasierte
Leistungen nach vorheriger Ankündigung aus dem Internet entfernt, wofür die Kosten für eine
einmalige Einrichtung zusätzlich, nach dem Stundenlohn von 110,00 € erhoben werden.
3. Für die Wiedereinstellung von Präsentationen/webbasierten Leistungen im Internet nach
vorheriger Entfernung wegen Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtungen werden die Kosten für
eine einmalige Einrichtung nach dem Stundenlohn von 110,00 € dem Auftraggeber in Rechnung
gestellt.
4. Von Vertragspartnern/Zulieferern gelieferte Texte, Bilder oder Inhalte sowie Links auf Seiten im
Internet dürfen keine Waren- zeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Für Schäden
durch die gelieferten Daten haftet der Vertragspartner /Zulieferer.
5. Von MM gelieferte Leistungen, Bilder, Grafiken, Texte sowie Programmierung und webbasierte
Leistungen sind urheber- rechtlich geschützt und stehen dem Auftraggeber für die Vertragsdauer
zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung, Vervielfältigen oder Veränderung nach Kündigung ist
nur mit schriftlicher Genehmigung durch MM gestattet.
6. Der Vertrag kann jederzeit schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung ist erst nach schriftlicher
Bestätigung gültig.
7. Von MM erstellte webbasierte Leistungen werden für die folgenden Browser optimiert: Google
Chrome, Mozilla Firefox und Safari der jeweilig aktuellsten, offiziellen Version für Apple und
Windows Betriebssysteme. Für die Lauffähigkeit in anderen Browsern, älteren Versionen und
Computern oder mobilen Geräten jeglicher Art kann keine Garantie übernommen werden.
8. Die Inhalte von webbasierten Leistungen der Auftraggeber müssen der Wahrheit entsprechen.
MM übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die tatsächliche Qualifikation eines
Auftraggebers oder Dritter.
9. MM übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die vom Auftraggeber gegenüber einem
Dritten zu erbringenden Verpflichtungen aus Angeboten und Verträgen, auch wenn die
Kontaktaufnahme über MM oder einer seiner web- oder printbasierenden Medien entstanden ist.
10. Die Internetpräsenz oder Inhalte auf Seiten im Internet, die per Link verknüpft sind, dürfen nicht
zur Speicherung oder Verbreitung von Glücksspielen, obszönem, pornographischem, bedrohlichem
oder verleumderischem Material oder rechts- widrigen Inhalten verwendet werden. Bei einem
Verstoß entsteht MM ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrags- Verhältnisses aus
wichtigem Grund ohne Kostenerstattung, sofern der Auftraggeber den Verstoß selbst zu vertreten
hat. MM wird dieses Kündigungsrecht in der Regel auch unverzüglich ausüben.
11. Aktualisierungen, Änderungen, Anpassungen und Überarbeitungen werden durch MM
schnellstmöglich umgesetzt. Für Termine von besonderer Wichtigkeit können Fristen vereinbart
werden.
12. Die endgültige Prüfung zur Freigabe eines Apps für den Apple AppStore wird von Apple
vergeben. Dementsprechend kann MM keine endgültigen Erscheinungstermin des Apps für den
Auftraggeber garantieren.
7. Rechte Dritter, Marken- und Patentrechte
1. Die Überprüfung auf entgegenstehende Rechte Dritter obliegt grundsätzlich dem Kunden. Auf
Wunsch des Kunden kümmert sich MM um den Erwerb der Logo-, Marken- und Patentrechte. Dies
muß ausdrücklich, schriftlich und gesondert festgehalten sein. Die Kosten hierfür werden dem
Auftraggeber im einzelnen Fall bereits vor Abgabe des Angebots mitgeteilt und stets im Angebot
und der Rechnung als separater Punkt aufgeführt. Ohne den Erwerb von Marken- und
Patentrechten ist der Auftrag- Geber nicht gegen eventuelle rechtliche Schritte oder Schäden durch
Dritte abgesichert und MM übernimmt für eine Verletzung von Marken- und Patentrechten Dritter
keinerlei Haftung.
2. MM erarbeitet Leistungen aller Art auch ohne den unter 8.1. genannten zusätzlichen Auftrag
nach bestem Wissen und Ge- wissen im Bezug auf bestehende Marken- und Patentrechte Dritter.
MM recherchiert im Vorfeld nach bestem Wissen und Ge- wissen, ob bereits Marken- oder
Patentrechte bestehen, die mit den zu erstellenden Leistungen rechtliche Konflikte ergeben
könnten und passt seine Leistungen in jedem Fall nach bestem Wissen und Gewissen so an, dass
keine für MM erkennbaren Verletzungen von Marken- oder Patentrechten zustande kommen.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich in jedem Fall, etwaige Marken- und Patentrechte und sonstige
Rechte Dritter eigenständig zu prüfen, um Verletzungen der Rechte Dritter vorzubeugen. Jegliche
Informationen des Auftraggebers bezüglich bestehender Marken- und Patente oder sonstiger
Rechte Dritter, die bei Durchführung des Vertrags einen Anspruch gegen MM (insb. auch
Regressanspruch) zur Folge haben können, hat der Auftraggeber MM unverzüglich mitzuteilen.
8. Nutzungsrechte und Nutzungsfaktoren
1. MM richtet sich nach dem AGD-Vergütungstarifvertrag der “AGD-Allianz deutscher Designer”.
Daraus ergeben sich die Faktoren für die Art der Nutzung, das Gebiet, die Dauer und den Umfang.
Der Übertrag der allgemeinen Nutzungsrechte an den Kunden muß im Angebot festgehalten sein.
Ist dieser nicht schriftlich festgehalten, bleiben alle Nutzungsrechte solange bei MM, bis der
Auftraggeber diese entsprechend der unterstehenden Auflistung vergütet.
a) Nutzungsart: Einfach 0,2: Der Auftraggeber ist befugt die Leistung zu nutzen, MM darf auch
weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen. Ausschließlich 1,0: Der Auftraggeber ist allein
nutzungsberechtigt.
b) Nutzungsgebiet: Regional 0,1 / National: 0,3 / Europaweit: 1,0 / Weltweit: 2,5
c) Nutzungsdauer: 1 Jahr: 0,1 / 5 Jahre: 0,3 / 10 Jahre: 0,5 / unbegrenzt: 1,5
d) Nutzungsumfang (richtet sich nach Auflagenhöhe, Größe der Zielgruppe, Anzahl der genutzten
Medien): gering: 0,1 / mittel: 0,3 / groß: 0,7 / umfangreich: 1,0
a)-b) ergeben, addiert einen Gesamtnutzungsfaktor, der mit der Leistungsvergütung netto
multipliziert, den zu zahlenden Gesamtpreis netto ergibt.
Beispiel: Ein Design im Vergütungspreis von 800 € netto wurde entwickelt und ist für folgende
Nutzung vorgesehen: ausschließliche Nutzung (1,0) im nationalen Bereich (0,3) für eine Dauer von
5 Jahren (0,3) im Umfang gering (0,1): Gesamtnutzungsfaktor 1,7 x Logovergütung 800,00 € =
1.360,00 Gesamtpreis netto . Soweit nichts anderes vereinbart ist, liegt der von MM berechnete
Gesamtnutzungsfaktor, laut Empfehlung der “AGD-Allianz deutscher Designer“ zwischen 0,5
(minimale Nutzung) und 6,0 (maximale Nutzung).
9. Haftung
1. MM haftet grundsätzlich nur, soweit es Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln verursacht hat.
2. MM übernimmt keinerlei Haftung bezüglich fehlerhafter Handlungen der gelieferten Ware, z.B.
durch fehlerhafte Waschung, Bügeln oder Reinigen.
3. MM haftet für keine Verletzung von Marken- und Patentrechten oder sonstigen Rechten Dritter,
aufgrund der von MM erbrachten Leistungen oder Leistungen von Zulieferern und Mitarbeitern oder
freien Mitarbeitern.
5. Im übrigen gelten für die Haftung von MM bei Fahrlässigkeit nachfolgende Regelungen:
Schadensersatzansprüche wegen Mangel- und Folgeschäden, aus positiver Vertragsverletzung,
Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Hat die Ware
Weiterverarbeitungen zum Gegenstand, so haftet MM nicht für die dadurch verursachte
Beeinträchtigung des weiter zu verarbeiteten Erzeugnisses.
6. Schadensersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind beschränkt auf die Höhe des
Auftragswertes (Eigenleistung, ausschließlich Vorleistung und Material).
7. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfen von MM.
8. Im kaufmännischen Verkehr haftet MM stets nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln verursacht werden.
9. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei schuldhaften Verstößen gegen
wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, bei
Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Haftung und Schadenersatz bei Bereitstellung von digitalen Dienstleistungen
1. MM übernimmt keine Garantie dafür, dass die vom Kunden gebuchten Dienstleistungen oder der
dem Kunden zur Verfügung gestellte Speicherplatz für einen bestimmten Dienst oder eine
bestimmte digitale Verfügbarkeit geeignet oder permanent verfügbar sind.
2. Die von MM übernommene Dienstleistung wird grundsätzlich während der gesamten
Vertragslaufzeit gewährleistet. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund
von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von MM liegen (z.B.
Verschulden eines Dritten, höhere Gewalt) online nicht zu erreichen ist.
3. Die Dienstleistung von MM besteht in der Bereitstellung der vom Kunden gebuchten
Dienstleistungen oder des dem Kunden zur Verfügung gestellten Speicherplatzes. Für Störungen
innerhalb des Internets übernimmt MM keine Haftung. Darüber hinaus übernimmt MM keine
Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch die vom Kunden gebuchten
Dienstleistungen oder den dem Kunden zur Verfügung gestellten Speicherplatz verursacht werden,
ausgenommen grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
11. Urheberrecht
1. Wenn durch die Ausführung des Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt
werden, so hat der Auftrag- Geber MM von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen
Rechtsverletzung freizustellen, wenn MM keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
2. Von MM gelieferte Bilder, Grafiken, Texte sowie Leistungen sind urheberrechtlich geschützt und
stehen dem Auftraggeber für die Vertragsdauer zur Verfügung. Eine weitergehende Nutzung,
Vervielfältigung oder Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch MM erlaubt.
12. Angabe von Referenzen zu Werbezwecken
1. MM hat das Recht mit einer Verlinkung auf seine Webseite und seinem Firmennamen, in allen
von MM erstellten Leistungen/Waren und elektronisch erstellten Medien oder Leistungen sichtbar,
auf seine Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er dies
mit MM schriftlich gesondert vereinbart und zusätzlich vergütet hat.
2. MM hat das Recht alle von ihm erstellten Leistungen und Erzeugnisse als Referenzen in Form
von digitalen Medien und Printmedien zur Eigenwerbung zu nutzen. Der Auftraggeber kann die
Zustimmung nur verweigern, wenn er dies mit MM schriftlich gesondert vereinbart hat.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist
oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenprozesse, der Sitz von
MM. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist
ausgeschlossen.
2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.
14. Unwirksamkeit von Vertragsbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so
berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht.
2. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue
Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen
enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden.
Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der
Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem
Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragschließenden nach dem Sinn
und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.